Liebe Patientinnen und Patienten,
Seit dem 01.01.2024 gilt für alle Praxen die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rezepten. Dies bedeutet, dass Sie nun auch in unserer Praxis nicht mehr das gewohnte rosa Rezept in der Sprechstunde erhalten oder in unserer Praxis abholen müssen. Sie können stattdessen Ihre verordneten Medikamente per E-Rezept direkt mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke erhalten. Alternativ kann ein Ausdruck Ihres E-Rezeptes mit den notwendigen Daten mit QR Code für die Apotheke in der Praxis erstellt werden. Diesen Ausdruck müssten Sie dann allerdings wieder in der Praxis abholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Versichertenkarte vor der Ausstellung des 1. Rezeptes im Quartal in unserer Praxis einlesen lassen müssen, um ein E-Rezept zu erhalten. Für weitere Rezepte im laufenden Quartal ist das dann nicht mehr nötig.
Bei telefonischer Bestellung, Bestellung per E-Mail oder per Bestellformular (Eingang bis 12 Uhr) können Sie Ihr Rezept am Folgetag ab 12 Uhr mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke einlösen.
Bei E-Rezept-Erstellung direkt aus der Sprechstunde heraus, können Sie sofort zur Apotheke gehen, um Ihre Medikamente zu erhalten.
Ihre Praxis für Allgemeinmedizin – Stefanie Schweckhorst